I. GRUNDLAGE
Vorwiegend bin ich als eingesetzter rechtlicher Betreuer im Bereich des Amtsgerichtes Kiel aber auch der Amtsgerichte Eckernförde, Neumünster, Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Oldenburg in Holstein, Bad Segeberg, Eutin und Hamburg tätig.
Maßgebend für die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist eine ärztlich attestierte körperliche oder seelische Einschränkung des Betroffenen, die es ihm unmöglich macht, bestimmte Bereiche selbständig zu bearbeiten. Hier dient der gesetzliche Betreuer als Ansprechpartner und hilft und unterstützt in den defizitären Bereichen.
Diese Hilfe erstreckt sich auf die normalen Bürozeiten.
Das gilt natürlich auch für andere Stellen, die gegenüber den betreuten Personen Anliegen mitteilen wollen.
Im Bereich der gerichtlich angeordneten Betreuung, bin ich regelmäßig auch als Ergänzungsbetreuer, Vertretungsbetreuer, Kontrollbetreuer und als Verfahrenspfleger tätig.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, mich privatrechtlich als Bevollmächtigten zu bestimmen.
Eine solche Bevollmächtigung unterliegt keinen gerichtlichen Formanforderungen und kann hier frei und individuell zwischen dem Mandanten und mir vereinbart werden.
Ferner besteht die Möglichkeit, dass ich im Falle einer bestehenden rechtlichen Betreuung oder auch der Bevollmächtigung eine Prüfung vornehme, ob hier m.E. qualifizierte Arbeit geleistet wird. Angemerkt sei, dass es sich bei der Betreuungsarbeit um eine anspruchsvolle Tätigkeit handelt, die erhebliches Konfliktpotential aufweist.
II. EINZELHEITEN
Der Bereich der gesetzlichen Betreuung umfasst zumeist die Vertretung der Betroffenen in Behördenangelegenheit sowie der Vermögenssorge zum Teil versehen mit einem Einwilligungsvorbehalt.
In den letztgenannten Fällen, sind Verfügungen über das Vermögen und der Abschluss von Verträgen nur nach Genehmigung des Betreuers gültig.
Frühzeitige Informationen und Transparenz dienen dabei dazu, Problemlagen zu vermeiden.
Darüber hinaus kommt eine Betreuung in Betracht in den Fällen der Gesundheitssorge, Fragen der Unterbringung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen und der Aufenthaltsbestimmung. Auf der Grundlage der Schwere der Grundrechtseingriffe, ist hier eine gerichtliche Prüfung unerlässlich und eine sparsame Anwendung dieser Instrumentarien durch mich wird versichert.
Grundsätzlich gilt, das vermeintlich Beste für den Betroffenen im Rahmen einer Güterabwägung zu erreichen.