Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes geht es zum einen um die Bearbeitung der klassischen Verkehrsunfälle.
Dass heißt, Kontaktaufnahme mit dem Schadenruf der Versicherer zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung. Darüber hinaus auch Vermittlung einer schnellen Beweissicherung durch Begutachtung.
Im Rahmen des Verkehrszivilrechts geht es um Fragen des Schadenersatzes, des Schmerzensgeldes und des Verdienstausfalls.
Im öffentlich rechtlichen Bereich sowie auch im Bereich des Verkehrsstrafrechtes geht es um Behandlung der Fragen des Entzuges der Fahrerlaubnis in Folge Alkohol und Drogenkonsum, sowie der Bewertung von Punkten.
Auch hier ist das Hauptanliegen, möglichst zeitnah zu einer Lösung zu kommen.
Die Auseinandersetzung mit den hier tätigen Behörden, Gerichten und der Staatsanwaltschaft ist dabei unerlässlich. Maßgebend ist auch hier, Schaden vom Mandanten abzuwenden.