Ein weiterer langjähriger Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vertretung in Mietvertragsangelegenheiten.
Diese betreffen sowohl den klassischen Wohn-raummietvertrag als auch die Gewerberaummiete.
In diesem Bereich vertrete ich sowohl Mieter als auch zahlreiche Vermieter.
Klassisches Feld der Tätigkeit im Bereich des Mietrechts sind die Fragen nach auftretenden Mängeln, deren Behandlung und Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Beweissituation.
Sinnvoll ist im Streitfall eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt, um hier eine vernünftige Sachverhaltsrecherche betreiben zu können und im Anschluss daran, die Handlungsabläufe zu gestalten.
Abgesehen von Kündigungen, einseitigen Rechtsgeschäften und auch der Räumungsklage besteht immer die Möglichkeit einer Individual-vereinbarung etwa durch einen schriftlichen Vergleich.
Ist dieses unmöglich, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung.